DSGVO konform umsetzen
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unternehmen. Diese EU-weite Vorschrift bringt umfangreiche Veränderungen im Bereich des Datenschutzes mit sich. Die DSGVO erfordert von Unternehmen zahlreiche Anpassungen, insbesondere in Bezug auf die Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung und Löschung von Daten. Ihr Hauptziel besteht darin, den Schutz der Verbraucher zu stärken und einen transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.

DSGVO konform umsetzen

Unser Unternehmen verfügt über ein Team aus Rechtsanwälten, Juristen, IT-Experten und zertifizierten DEKRA-Datenschutzbeauftragten, die ein umfassendes Wissen über die DSGVO besitzen. Wir sind mit den spezifischen Anforderungen und Maßnahmen vertraut, die für Ihr Unternehmen und intern umgesetzt werden müssen. Unsere Experten gewährleisten, dass die DSGVO in Ihrem Unternehmen korrekt umgesetzt wird und keine Risiken oder Gefahren entstehen.

Für Unternehmen, die keinen eigenen Datenschutzbeauftragten haben, bieten wir die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch zu nehmen. Sollten Mängel auftreten oder Sanktionen wegen Nichteinhaltung drohen, übernehmen wir vertraglich die Haftung.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Datenschutzberatung

DSGVO
Durch die Einführung der DSGVO wurden die Bußgelder erheblich erhöht, die Unternehmen oder Betriebe bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz (DSGVO und BDSG) erwarten können. Angesichts dieser strengeren Regelungen ist es für Unternehmen jeder Branche und Größe ratsam, die Beratung von Experten in Anspruch zu nehmen.
Selbst wenn in Ihrem Unternehmen weniger als 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, genügt es nicht, lediglich eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website zu haben, um DSGVO-konform zu sein. Die Bestimmungen der DSGVO gelten für alle Unternehmen und Betriebe, einschließlich solcher mit weniger als 20 Mitarbeitern gemäß § 38 BDSG. Daher müssen auch sie die Anforderungen der DSGVO erfüllen und umsetzen.

Derzeit gibt es immer wieder neue Rechtsprechungen bezüglich der Frage, ob Datenschutzerklärungen abgemahnt werden können. Insbesondere Wettbewerber haben oft ein genaues Auge auf ihre Konkurrenz, da eine unvollständige oder fehlende Datenschutzerklärung auf der Webseite einen Wettbewerbsvorteil bedeuten kann. Es ist daher ratsam, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben und sicherzustellen, dass die Datenschutzerklärung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um möglichen Abmahnungen vorzubeugen.

Absolut richtig! Seit der Einführung der DSGVO wurden tatsächlich auch Bußgelder gegen kleine Unternehmen verhängt. Obwohl in den Medien oft über hohe Bußgeldsummen berichtet wird, betrifft die Verpflichtung zur Umsetzung der DSGVO und die Haftbarkeit für Verstöße auch kleine Unternehmen. Es ist wichtig, dass Unternehmen jeder Größe die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die DSGVO-Konformität sicherzustellen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sollte daher für alle Unternehmen eine Priorität sein.

Externer Datenschutzbeauftragter*

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Der Datenschutz ist keineswegs eine unbedeutende oder zu vernachlässigende Nebensache, wie die öffentlichen Diskurse zeigen. Der Gesetzgeber hat europaweit mit der Einführung der DSGVO gehandelt. Als Unternehmen ist es nun Ihre Aufgabe und Verpflichtung, im Rahmen der DSGVO den Überblick zu behalten. Sie müssen sicherstellen, dass alle Vorgaben der DSGVO dauerhaft erfüllt werden und dass Sie professionell mit Ihren Daten arbeiten, ohne Gefahr zu laufen, gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.

Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeitern verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen, dessen Qualifikation nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus genießt dieser Mitarbeiter einen besonderen Kündigungsschutz, sodass er nicht mehr ordentlich gekündigt werden kann. In Anbetracht dieser Anforderungen ist es ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzbelange professionell abgedeckt sind.

Vorteile der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB)

Maßgeschneiderte Datenschutzpakete

Wir stellen Ihnen verschiedene Datenschutz-Pakete zur Verfügung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Jedes dieser Pakete beinhaltet den Zugang zu unserer heyData-Plattform sowie die Funktion von heyData als Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter.

Wählen Sie das Paket aus, das am besten zu Ihrem Unternehmen passt: